Arbeitsunfälle
Als H-Arzt ist Dr. Brauer an der Heilbehandlung der Gesetzlichen Unfallversicherung beteiligt.
Dazu gehören u.a.
- Versorgung von Schnittverletzungen
- Wundversorgung
- Tetanus-Impfung
- konservative Behandlung von Bandverletzungen
- konservative Frakturbehandlung
- operative Frakturbehandlung
- operative Behandlung von Sehnenverletzungen
- Nachbetreuung, Einleitung einer Reha-Maßnahme etc.
- Erstellen von Gutachten
Der H-Arzt darf auch in den Fällen behandeln, in denen ein normaler Arzt an den D-Arzt überweisen muss (Arbeitsunfähigkeit mehr als ein Tag, Behandlung länger als eine Woche).