Arbeitsunfälle

Als H-Arzt ist Dr. Brauer an der Heilbehandlung der Gesetzlichen Unfallversicherung beteiligt.

Dazu gehören u.a.

  • Versorgung von Schnittverletzungen
  • Wundversorgung
  • Tetanus-Impfung
  • konservative Behandlung von Bandverletzungen
  • konservative Frakturbehandlung
  • operative Frakturbehandlung
  • operative Behandlung von Sehnenverletzungen
  • Nachbetreuung, Einleitung einer Reha-Maßnahme etc.
  • Erstellen von Gutachten

Der H-Arzt darf auch in den Fällen behandeln, in denen ein normaler Arzt an den D-Arzt überweisen muss (Arbeitsunfähigkeit mehr als ein Tag, Behandlung länger als eine Woche).